Richtigstellung zur StVV vom 04.02.2021

Korrektur zur Berichterstattung nach der Stadtverordnetenversammlung vom 04. Februar 2021

Die Berichterstattung in verschiedenen Printmedien zur Abstimmung bzgl. Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP 46 „Hinter der Schießmauer 40 – Neubau Finanzamt“ in der Stadtverordnetenversammlung vom 04. Februar 2021 kann nach unserer Auffassung so nicht unwidersprochen stehenbleiben.

1. Die UWD-Fraktion hat sich nicht gegen den Erhalt des Finanzamtes in Dieburg ausgesprochen.

Dieser Eindruck konnte durch die Berichterstattung in verschiedenen Printmedien entstehen, weil wir eine Wohnbebauung auf dem „Alten Postgelände“ lieber gesehen hätten. Aber im Gegenteil: auch wir würden das Finanzamt gerne in Dieburg erhalten, haben uns daher aktiv nach Alternativstandorten umgesehen und sind mit dem Grundstück auf dem Gelände der ehemaligen Firma Spieß mit 12.000 qm in der Altstadt fündig geworden. Dort wären ebenfalls alle Anforderungen des Landes Hessen an den neuen Standort umsetzbar gewesen, sogar ohne Bau einer kostenintensiven Tiefgarage, wie sie unter dem neuen Finanzamt geplant ist. Die bei weitem kostengünstigeren oberirdischen (Mitarbeiter-) Parkplätze wären in ausreichender Anzahl auf dem Grundstück vorhanden und könnten evtl. auch für Abend- bzw. Wochenend-Veranstaltungen oder Einzelhandelsaktionen zur Verfügung stehen. Wir hatten somit auch unseren Einzelhandel jederzeit im Blick. Und ja, es hätten noch verschiedene Parameter geprüft werden müssen. Mit gutem Willen, wäre auch das zügig umsetzbar gewesen.

2. Die Formulierung „Neubau Finanzamt“ entspricht so nicht den Tatsachen.

Nicht das Land Hessen baut ein neues Finanzamt, sondern ein Investor baut einen riesigen, mindestens dreistöckigen Bürokomplex in exponierter Innenstadt-Lage, der ganz oder teilweise vom Hessischen Ministerium der Finanzen auf Zeit angemietet wird. Hierbei wird derzeit von 10-15 Jahren gesprochen. Was passiert dann? Benötigt das Land Hessen dann noch so viele Büros, wo doch Digitalisierung und „Home-Office“ vorangetrieben werden sollen? In unseren Augen entsteht dort eine Bausünde, die dann das Innenstadtbild Dieburgs mitprägt. Und was passiert dann mit dem erst vor wenigen Jahren aufwändig sanierten „alten“ Finanzamt in der Marienstraße? Was, wenn nicht alle Büros vom Finanzamt benötigt werden? Wer zieht dann (mit) ein? Bei den Mitarbeitern des Finanzamtes darf man aufgrund der vorhandenen Jobtickets darauf hoffen, dass viele mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen und die Stellplatz-Satzung nicht so eng ausgelegt werden muss, worauf ja seitens des Investors schon hingearbeitet wird. Was aber, wenn das Ministerium den Mietvertrag nicht verlängert? Hier blieben uns zu viele Fragen offen.

3. Der „gebürtige Dieburger“ Investor ist durch mehrere, bereits fertiggestellte Projekte stadtbekannt.

Die Zeit drängt wieder einmal, weil sich das Land Hessen sonst in den Nachbarstädten und –gemeinden nach Alternativen umsehen würde. Genau deshalb bleiben bei uns Zweifel, ob hier nur das Wohl Dieburgs oder das des Investors im Vordergrund steht. Wäre es Dieburgs Wohl, dann könnte dort schon seit Jahren Wohnbebauung stehen. Das scheiterte seinerzeit an den „großen“ Plänen des gleichen Investors. Vielmehr fiel dieser in der Vergangenheit eher durch Abweichungen von Vorgaben auf. Und auch dieses Mal wurde von seiner Seite gleich klargestellt, würde nicht zeitnah entschieden und der Bürokomplex deshalb nicht so gebaut, bliebe der derzeitige, unbefriedigende Zustand bestehen. Auch ein Grundstücksverkauf zu marktüblichen Preisen an die Stadt Dieburg komme für ihn nicht in Betracht. Damit hätte er nach unserer Auffassung aber Heimatverbundenheit zeigen können. UWD-Fraktion Dieburg

Veröffentlicht in Divers.

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