Voraussetzung: Neubau des Feuerwehrstützpunktes in der Nähe des Polizeikreisels oder des Kauflandkreisels
Die Fraktion der UWD hält es für sinnvoll zu prüfen ob die Möglichkeit besteht den Betriebshof der Stadt Dieburg im jetzigen Feuerwehrgerätehaus einzuquartieren.
Begründung:
Aus unserer Sicht ist das Feuerwehrhaus ohne größeren Aufwand zu einem Betriebshof umzugestaltenAus unserer Sicht ist das Feuerwehrhaus ohne größeren Aufwand zu einem Betriebshof umzugestalten
- die große Fahrzeughalle könnte geteilt werden, dazu muss nur eine Trennmauer errichtet werden
- durch Einzäunen des Außengeländes (eventuell mit Sichtschutz) entsteht ein großes Freigelände zur Lagerung der Baustoffe, Streumittel etc.
- die notwendigen Werkstätten und das Büro kann problemlos im derzeitigen Schulungs.- und Verwaltungsgebäude untergebracht werden
- die sanitären Anlagen sind bereits vorhanden
- Küche und Sozialräume sind vorhanden
- Parkplätze für die Mitarbeiter stehen ausreichend zur Verfügung
Vorteile:
- die Kosten für einen Neubau des Betriebshofes fallen weg
- die Abschreibung für das jetzige Feuerwehrhaus muss nicht aufgelöst werden
- die aufwendige Sanierungsphase für die Feuerwehr fällt weg
- die Einsatzbereitschaft ist ständig gewährleistet
- die Feuerwehr kann an einem Wochenende umziehen
- die Fördermittel des Landes Hessen fallen bei einem Neubau des Feuerwehrstützpunktes höher aus
- die Räumlichkeiten für den Landkreis (zentrale Leitstelle) können einfacher integriert werden
- die beiden Großprojekte der Stadt können fast gleichzeitig realisiert werden
Die Räumlichkeiten die nicht benötigt werden, wie zum Beispiel der große Raum rechts neben dem Haupteingang könnte durch Vereine (Gymnastik, Tanzgruppen) genutzt werden. Für die politischen Parteien könnte ein Raum als Basis und zur Begegnung mit den Bürgern zur Verfügung gestellt werden. Falls der gesamte Lagerplatz nicht durch den Betriebshof benötigt wird, könnte auch dieser den Vereinen zur Verfügung gestellt werden. Die eventuell nicht benötigte Freifläche kann als Baugelände ausgewiesen werden.