StVV-Antrag: Aufhebung Beschluss Neubau Feuerwehr

Antrag der UWD Fraktion:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Der Beschluss der StV-Sitzung vom 22.06.2017 bzgl. des Neubaus des Feuerwehrstützpunktes an einem anderen Standort wird aufgehoben.

2. Die Wirtschaftlichkeit, ob Sanierung am derzeitigen Standort oder Neubau, ist unter Berücksichtigung der nun nicht mehr zu erzielenden Synergieeffekte neu zu bewerten.

3. Es soll bzgl. Einhaltung der Hilfsfristen ein Gutachten erstellt werden, ob der jetzige oder der für einen Neubau beabsichtigte Standort günstiger ist und ob eine Erweiterung um eine „Filial“-Wache mit zwei Einsatzfahrzeugen im Westen Dieburgs die Einhaltung der Hilfsfristen verbessern kann.

Sachverhalt und Begründung:

Nachdem der Kreis die klare Aussage getroffen hat, das Gefahrenabwehrzentrum (GAZ) nicht in Dieburg zu bauen, der Betriebshof der Stadt Dieburg andernorts separat errichtet wird, entfallen alle durch Zusammenlegung angestrebten Synergieeffekte. Dadurch muss die Gesamtsituation neu bewertet werden. Weil seit dem StV-Beschluss zum Neubau bereits mehr als drei Jahre vergangen sind, und um hier, wie in dem Beschluss ebenfalls gefordert, möglichst schnell zu einem Ergebnis zu kommen, muss dieser zuerst aufgehoben werden.

Das Gutachten von Herrn v. Mörner vom Februar 2018 zur Überprüfung der Hilfsfristen berücksichtigte nur die seinerzeit für einen Neubau vorgesehenen Standorte am „Polizeikreisel“ und am „Kauflandkreisel“, nicht aber den jetzigen. Zudem kommt es zu dem Schluss, dass die Einhaltung der Hilfsfristen bei einer weiteren Ausdehnung der Wohnbebauung Richtung Westen nicht garantiert werden kann. Weil aber in Dieburgs Westen bereits etliche Feuerwehrfrauen und -männer wohnen, sollte geprüft werden, ob dort an zentraler Stelle eine kleine Garagen-Wache für zwei Ersteinsatzfahrzeuge zur Brandbekämpfung und Hilfeleistung eine deutliche Verbesserung der im Gutachten beschriebenen Situation bringen kann.

Mit freundlichen Grüßen

UWD-Fraktion

Veröffentlicht in StVV-Anträge.

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